► Informationen zur Mobilitätsgarantie
Die 24h-Notrufnummer Ihrer Mobilitätsgarantie: + 49 (0) 89-55987-618
(es fallen die üblichen Verbindungskosten Ihres Providers an)
Urlaubsreise oder ein wichtiger Termin und dann passiert eine Panne? Mit der Mobilitätsgarantie für PKW (bis 3,5 t), Motorräder und Wohnmobile, die wahlweise für 12 oder 24 Monate abgeschlossen werden kann, bleiben Ihre Kunden im Falle eines Falles immer mobil ...und das im In- und Ausland! Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen, einer europaweiten Geltung und einem 24-Stunden Service.
Händlervertrag | Mobilitätsbedingungen | Kundenanschreiben |
► Wichtige Highlights
- 12 Monate oder 24 Monate Laufzeit
- Keine Fahrzeugalter- oder Laufleistungsbeschränkungen
- Pannenhilfe, Unfallhilfe, Reifenpanne, Marderschaden und Bergen
- Abschleppen bis 300,- Euro anstatt den üblicherweise 150,- Euro
- Pickup zum Heimatbetrieb bis zu 540,- Euro anstatt den üblicherweise 150,- Euro (bei Verzicht auf Mietwagenanspruch)
- Keine übliche 300,-€ Einschränkung für Weiterfahrt
- Taxikosten werden in Höhe von 50,-€ anstatt üblicherweise 25,-€ erstattet
- Sie schreiben den Kunden an und nicht die Versicherung
- Subsidiarität nur im Haftpflichtschadenfall (Vorfinanzierung durch Garantiegeber)
- Abschluss über IAM-NET.EU - Gruppenvertrag, so können wir uns bei Problemen einschalten
*Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Garantiebedingungen.
► Kurze Leistungsübersicht
- Keine Subsidiaritätsklausel
Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde, denn Ihre Mobilitätsgarantie hilft bei jedem Anruf ohne Wenn und Aber! Im Haftpflichtschadenfall, d.h. dann, wenn Ihr Kunde durch einen anderen Autofahrer geschädigt wurde, geht die Europ Assistance in Vorleistung und holt sich den Ausgleich beim haftenden Schädiger. - 24h Notruf-Hotline
Rund um die Uhr sind kompetente Mitarbeiter erreichbar und helfen Ihren Kunden! - 12 Monate oder 24 Monate Laufzeit
Egal ob 12 Monats- oder LongLife-Service… für jeden Kunden das passende Produkt! - Pannen-/Unfallhilfe
...inklusive Reifenpanne und Marderschaden - Abschleppen
Aus dem Umfeld direkt zurück zu Ihnen - Bergen
Bis max. 300 Euro. - Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall
Organisation und Kostenübernahme der Reise, um das reparierte Fahrzeug abzuholen (Bahnfahrt erster Klasse, bei mehr als 1.000 km Flug der Business-Class) - Leihwagen, Weiterfahrt und Heimreise
Ersatzfahrzeug, Zug oder Flug für die leistungsberechtigten Insassen
*Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Garantiebedingungen.
► Mobilitätsprodukte und Preise
Europaweite Mobilitätsgarantie für 12 Monate (nach Inspektion)
- ...auch für Neuwagen, EU-Neufahrzeuge, Fahrzeuge mit Tageszulassung (ohne Inspektion)
- ...für Fahrzeuge mit jährlichen Wartungsintervallen, inspektionsgebunden
Preis: 12,50 inkl. VersSt.*
Europaweite Mobilitätsgarantie für 24 Monate (nach Inspektion)
- ...auch für Neuwagen, EU-Neufahrzeuge, Fahrzeuge mit Tageszulassung (ohne Inspektion)
- ...für Fahrzeuge mit verlängerten Wartungsintervallen (z.B. LongLife), inspektionsgebunden
Preis: 25,00 inkl. VersSt.*
Bitte dringend beachten:
Die Versicherungssteuer ist bereits in den Preisen enthalten. Ein Aufschlag von MwSt. darf nicht erfolgen, auch nicht bei Berechnung an den Kunden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Absatz "Hinweise für die Abrechnung".
► Hinweise für die Abrechnung
Bei den Mobilitätsgarantien handelt es sich um Versicherungsprodukte. Die Versicherungssteuer ist bereits in den Preisen enthalten. Ein Aufschlag von MwSt. darf nicht erfolgen, auch nicht bei Berechnung an den Kunden. Gehen Sie daher wahlweise wie folgt vor:
- Fall 1: Mobilitätsgarantie soll an den Kunden berechnet werden
Ausweis auf der Rechnung:
"1 Stück Europaweite Mobilitätsgarantie für 12 Monate - nach Inspektion (enthält 19 % VersSt. 2,00 €) 12,50 €"
alternativ
"1 Stück Europaweite Mobilitätsgarantie für 24 Monate - nach Inspektion (enthält 19 % VersSt. 3,99 €) 25,00 €"D.h.: Die Positionen sind jeweils in den Rechnungsbetrag aufzunehmen, ohne dass auf diese MwSt. aufgeschlagen werden darf.
- Fall 2: Mobilitätsgarantie soll ohne Berechnung auf der Rechnung ausgewiesen werden
Ausweis auf der Rechnung:
"1 Stück Europaweite Mobilitätsgarantie für 12 Monate - nach Inspektion: 0,00 €"
alternativ
"1 Stück Europaweite Mobilitätsgarantie für 24 Monate - nach Inspektion: 0,00 €"
Da die Mobilitätsgarantie ein Versicherungsprodukt ist, stellen Sie also bitte sicher, dass diese ohne Prämienaufschlag durch Sie an Ihre Kunden abgegeben werden. Wird entgegen dieser allgemein gültigen Vorgaben im Versicherungsgeschäft dennoch gegenüber dem Endkunden eine höhere Versicherungsprämie abgerechnet, stellen Sie als Nutzer die IAM-NET GmbH von ggf. daraus resultierenden Steuernachzahlungen frei.
► Lösungen rund um Marketing und Kommuniktation
► Mobistempel für das Serviceheft
Mit unserem Mobi-Stempel können Sie ganz einfach Ihre Mobilitätsgarantie in den Serviceheften oder auf dem Rechnungsausdruck Ihrer Kunden unterbringen. Die Größe des Stempels ist perfekt u.a. auf die Servicehefte der Volkswagen-Gruppe abgestimmt.
Aufgrund dieser modernsten Stempeltechnik in einem stabilen Gehäuse benötigen Sie kein zusätzliches Stempelkissen und die Farbe kann nicht eintrocknen. So ist Ihr Hinweis-Stempel stets einsatzbereit.
► Mobi-Karten und Urkunden für spezialisierte Betriebe
Da sich immer mehr unserer Netzwerkbetriebe erfolgreich auf Ihre Hausmarken spezialisieren, bieten wir diesen nun die Möglichkeit, die Mobilitätsgarantien in ihrem eigenen CI-Design zu verwenden. Denn egal ob bei Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, BMW oder Mercedes-Benz… eine Mobilitätsgarantie gibt es auf der Vertragsseite bei jeder Inspektion als Abrundung der Serviceleistung für den Kunden dazu. Wer also Kunden mit neueren Fahrzeugen betreuen möchte, der kommt an einer Mobilitätsgarantie nicht vorbei.
► Bestellformular für individuelle Artikel
Hinweis:
Es sind auch kleinere Mengen möglich – diese können wir aufgrund der Mengenstaffel nur zu höheren Kosten anbieten. Bitte fragen Sie Ihre Mengen einfach bei uns an.
► Mobi-Karten und und Urkunden für Mehrmarkenbetriebe
Sind Sie ein Mehrmarkenbetrieb, dann bieten wir Ihnen zu Ihrer Mobilitätsgarantie praktische Standards an. In diesem Fall erhalten Sie die Standard-Garantieurkunden über den Login-Bereich im Mobiportal und die Mobi-Karten aus Kunststoff im Scheckkartenformat über uns.
► FAQ - häufig gestellte Fragen
► Kann ich als Werkstatt selbst Pannenhilfe leisten oder einschleppen?
Prinzipiell ist es immer das Beste, wenn der Kunde Sie in einem Pannenfall als erstes anruft. Sie können dann entscheiden, ob Sie selbst helfen und mit der Europ Assistance abrechnen oder die Europ Assistance damit beauftragen wollen. Damit ist also klar: Jeder Betrieb der unsere Mobis an die Kunden herausgibt, kann auch selbst einschleppen.
► Sie wollen selbst Pannenhilfe leisten
Wollen Sie selbst Pannenhilfe leisten, dann rufen Sie die Notrufnummer + 49 (0) 89-55987-618 an und teilen dieser mit, dass Ihr Kunde eine Panne hat und Sie die Pannenhilfe leisten.
Für die Beauftragung als Pannen-/Abschleppdienst gelten folgende maximale Abrechnungssätze (brutto) für Einsätze in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den Firmensitz:
- Erweiterte Pannenhilfe: 75,- EUR brutto / Einsatz
- Abschleppen, Starthilfe: 60,- EUR brutto / Einsatz
Ab dem 15. km vergütet Europ Assistance 2,- EUR brutto / km
Download: allgemeine Richtlinie für Kostenübernahmen durch die EA
► Sie wollen die Pannenhilfe nicht selbst übernehmen
Wollen Sie die Pannenhilfe nicht übernehmen, dann können Sie die Notrufnummer + 49 (0) 89-55987-618 anrufen und diese mit der Pannenhilfe beauftragen. Alternativ bitten Sie Ihren Kunden selbst dort anzurufen.
► Wichtiger Hinweis für Betriebe, die als gewerblicher Abschlepper einschleppen
Sie sind nur dann gewerblicher Abschlepper, wenn Sie im Auftrag für andere Kunden abschleppen. Für derartige gewerbliche Abschleppvorgänge braucht man eine Hakenlastversicherung und zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Abschlepper. Hat man diese nicht, kann das im Schadenfall zu immensen Kosten für die abschleppende Werkstatt führen.
► Kann auch mit einer Abschleppstange oder mit einem Anhänger eingeschleppt werden?
Das hängt natürlich in erster Linie davon ab, welche Möglichkeiten des Abschleppens oder Transports Ihnen das Fahrzeug bietet. Falls es technisch machbar ist, dann können Sie das Fahrzeug selbstverständlich auch mit einer Abschleppstange oder einem Auto-Anhänger einschleppen.
► Können für Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind Mobilitätsgarantien abgeschlossen werden?
Für die Mobi gibt es keine Alters- oder km-Beschränkung.
► Was genau sind unberechtigte Fahrer?
Ein unberechtigter Fahrer ist zum Beispiel ein Dieb oder ein Fahrer ohne Führerschein.
► Welche gewerblich genutzten Fahrzeuge sind versicherbar und welche nicht?
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, welche im Sinne eines Personentransports gewerblich genutzt oder gewerbsmäßig vermietet werden: Ein gewerbsmäßig organisierter Personentransport ist eine Beförderung gegen Entgelt wie z.B. bei Taxen, Busfahrten, bei der Personen gewerbsmäßig gegen Entgelt von A nach B transportiert werden.
Eine gewerbsmäßige Vermietung ist eine gewerbsmäßige Überlassung eines Kfz gegen Zahlung eines Entgelts. Zum Beispiel die Vermietung von Pkw, Wohnmobilen oder Krädern an Endkunden oder Zwischenvermieter, die diese dann an Endkunden weitervermieten.
Ihre eigenen Werkstattersatzfahrzeuge können Sie jedoch mit einer Mobilitätsgarantie ausstatten. Im Falle einer Panne wird dieses in Ihren Betrieb geschleppt, Anspruch auf einen Leihwagen haben Sie jedoch nicht.
► Können für die eigenen Werkstattersatzfahrzeuge Mobis abgeschlossen werden?
Ja, das ist kein Problem, im Falle einer Panne wird das Fahrzeug dann zurück in Ihren Betrieb geschleppt. Anspruch auf einen Leihwagen besteht jedoch nicht.
► Können Mobis auch für z.B. Sprinter, Transporter oder VW Amaroks abgeschlossen werden?
Ja, doch falls diese Fahrzeuge als Transporter oder LKW angemeldet sind, beschränkt sich die Mobilitätsgarantie auf die Leistungen "Pannenhilfe und Abschleppen".
► Muss ich eigene Leihwagen haben, um die Mobilitätsgarantie nutzen zu können?
Nein, natürlich nicht. Wenn Ihr Kunde eine Panne hat und einen Leihwagen benötigt, dann organisiert die Notruf-Hotline dem Kunden unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen einen entsprechenden Leihwagen.
► Können eigene Leihwagen eingesetzt werden?
Ja, natürlich. Wenn ein Ersatzfahrzeug erforderlich wird, dann kann uns sollte idealerweise ein Großteil aller Mietwagen durch die Werkstätten gestellt werden. Für die Partner der Europ Assistance gelten grundsätzlich folgende Tarife gemäß den handelsüblichen Mietwagenklassifizierungen inkl. Versicherung:
- 30,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie A/B) Ford KA, Smart, VW Polo
- 40,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie C/D) Golf, Passat
- 50,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie E) Audi A4, MB C-Klasse, Opel Zafira
- 60,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie F) VW Multivan, MB C-Klasse Kombi
- 70,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie 20) VW Caravelle, MB Vito
- 80,- EUR / Tag (brutto) für ein Ersatzfahrzeug (Kategorie 23/3) VW Crafter, BMW X3
Download: allgemeine Richtlinie für Kostenübernahmen durch die EA
► Wie findet die Abrechnung der Mobi statt?
- Der Einzug der Prämien erfolgt am Anfang des Folgemonats durch die EA.
- Die Rechnung wird in den ersten Werktagen des Folgemonats von der EA per Post versendet und muss Ihnen bis zum 12. vorliegen.
- Sollte diese auf dem Postweg nicht ankommen, dann fordern Sie diese telefonisch an: 089 - 55987-237
► Wie findet die Abwicklung der Mobi statt?
Sie legen im Online-Portal die Mobi für den Kunden an und füllen den Mobi-Flyer, die Mobi-Urkunde, aus und übergeben diese an den Kunden. Wir klären gerade mit dem Garantiegeber, ob es die Möglichkeit gibt, die Mobi-Bescheinigung für den Kunden aus dem System ausdrucken zu können.
► Wichtiger Hinweis für Betriebe in Österreich
Betrieben aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können wir leider nicht die Mobilitätsgarantie anbieten, die wir unseren Deutschen Betrieben über das Portal anbieten.
Betiebe aus Österreich wenden sich gerne an:
Europ Assistance GmbH
Kratochwjlestraße 4
1220 Wien
Kevin Radinger
Key Account Manager
Tel. +43 (0)1 319 55 70-6287
Fax +43 (0)1 319 55 70-6300
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
► Freischaltung für die Mobilitätsgarantie beantragen
► Wichtiger Hinweis für Betriebe in Österreich
Betrieben aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können wir leider nicht die Mobilitätsgarantie anbieten, die wir unseren Deutschen Betrieben über das Portal anbieten.
Betiebe aus Österreich wenden sich gerne an:
Europ Assistance GmbH
Kratochwjlestraße 4
1220 Wien
Kevin Radinger
Key Account Manager
Tel. +43 (0)1 319 55 70-6287
Fax +43 (0)1 319 55 70-6300
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So gehen Sie vor:
- Laden Sie die Händlerverträge für die jeweiligen Produkte herunter (siehe unterhalb)
- Füllen Sie die Formulare vollständig und leserlich aus (bitte Unterschriften nicht vergessen)
- Scannen Sie die Unterlagen ein
- Füllen Sie das unten stehende Online-Formular aus und hängen die Unterlagen an den entsprechenden Stellen an
- Senden Sie Ihren Antrag ab
Nach dem Eingang Ihres Antrags melden wir uns schnellstmöglich mit der Freischaltung.
Händlervertrag | Bitte den Händlervertrag herunterladen, ausfüllen, stempeln, einscannen und anhängen! |
Bitte loggen Sie sich ein, um die Freischaltung für die Mobilitätsgarantien zu beantragen!
Bei Fragen rufen Sie uns an: Tel.: +49 (0) 231-758157-0