
Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission am 27. Mai 2010 im Sinne der europäischen Verbraucher eine Verordnung erlassen, die die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den dazugehörigen rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Verbraucher die freie Wahl des Servicepartners hat.
Die GVO 461/2010, die die EU-Kommission am 27. Mai 2010 verabschiedet hat, umfasst nicht mehr die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Fahrzeughandel. Für den Neuwagenhandel werden somit ab Juni 2013 die Regelungen der GVO aus dem Jahr 2002 aufgehoben. Und das kann gravierende Folgen haben, vor allem für die Vertragshändler.
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